


Corona-Regelungen ab 04.05.2020
- Das Betreten des Schul-Geländes ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet und ein Abstand von mindestens 1,5m zueinander ist einzuhalten.
- Mundschutzpflicht gilt auch im Schulgebäude
- Die Corona-Hygieneverordnung (Aushang am Eingang und im Gebäude) gilt für alle Personen verpflichtend
- Zugang über Außentreppe
- Pflicht zur Händedesinfektion am Eingang
- Betreten der Verwaltungsräume ist nur nach Anmeldung und Aufforderung erlaubt.